Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Oberdorf – Kirchstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Kirchstraße 10, Flurst.-Nr. 4272 und Kirchstraße 11, Flurst.-Nr. 4271
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planung umfasst den Entwurfsplan, die Textlichen Festsetzungen und die Begründung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagengemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 108, während der Dienststunden von Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, zusätzlich Mo. 14.00 – 18.00 Uhr und Do. 14.00 Uhr – 16.00 Uhr vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271 599-168 bzw. 07271 599-150 oder unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Oberdorf – Kirchstraße, 1. Änderung“ ergeben sich aus dem nachfolgenden Planauszug, der Bestandteil dieser Veröffentlichung ist.
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