Hundehaltung Abmeldung

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Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

o der Hund gestorben ist.
o Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
o Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
o Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Prinzipiell ist jedoch die Hundesteuermarke bei einer Abmeldung wieder abzugeben.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage