Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung und als Parlament das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Der Budnestag hat seinen Sitz in Berlin.
Die Mitglieder des Bundestages werden für vier Jahre vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl gewählt.
Wahltermin
Nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im November, hat Bundeskanzeler Olaf Scholz am 16.12.2024 die Vertrauensfrage gestellt um vorgezogene Neuwahlen hierbeizuführen.
Nachem Olaf Scholz die Vertrauensfrage, wie beabsichtigt, verloren hat, hat er dem Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestages vorgeschlagen.
Dr. Frank-Walter Steinmeier hat daraufhin am 27.12.2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Zudem hat er den neuen Wahltermin entsprechend der Fristen aus dem Grundgesetz auf den Sonntag, den 23.02.2025, festgelegt.
Wer darf den Bundestag wählen?
Gemäß Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes dürfen alle Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, an der Wahl teilnehmen.
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