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Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde am 06.04.2025

Die Amtszeit des derzeitigen hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Jockgrim läuft zum 31.12.2025 aus. Aus diesem Grund ist ab dem 01.01.2026 die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin neu zu besetzen.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 6. April 2025, in allgemeiner, umittelbarer, geheimer, freier und gleicher Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Jockgrim für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl).

Eine etwaige Stichwahl findet am Sonntag, den 27. April 2025 statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Der/Die Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde wird von den Bürgern/Bürgerinnen der Verbandsgemeinde Jockgrim gewählt.

Bürger/Bürgerin ist jede/r Einwohner/in, der/die

  1. Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  3. wenigstens drei Monate in der Verbandsgemeinde wohnt.

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