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Handwerkerparkausweis

Handwerkerparkausweis

Der Handwerkerparkausweis (HWPA) ist eine einheitliche Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO, die Handwerksbetrieben das Parken im öffentlichen Raum erleichtert. Er ermöglicht das Parken in definierten Bereichen der Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe. Seit dem 01.07.2025 ist die Beantragung vollständig digital möglich. Die Online-Antragstellung ersetzt den bisherigen analogen Prozess und bietet schnelle und einfache Abwicklung über PC oder Smartphone, bequeme Upload-Funktion für erforderliche Unterlagen sowie jederzeit einen Überblick über den Bearbeitungsstand.

Die Zuständigkeit liegt aufgrund einer Zweckvereinbarung im Kreis Germersheim zentral bei der Stadtverwaltung Germersheim (Kontakt). Auf der Internetseite der Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie alle weiteren Informationen, Hinweise zur Antragsstellung, ein anschauliches Video sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Handwerkerparkausweis.

Wie kann ich den Handwerkerparkausweis beantragen?

  1. Registrierung bei OMNIA
    • Hinweis: Sie werden auf die Seite eines Drittanbieters weitergeleitet.
    • Geben Sie die Postleitzahl des Betriebssitzes an.
    • Laden Sie ein Foto/die Fotos bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen hoch.
    • Laden Sie ein Scan der Zulassungsbescheinigun Teil 1 (Fahrzeugschein) hoch.
    • Laden ein Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung hoch.
  2. Antrag digital einreichen
  3. Bestätigung per E-Mail erhalten und Antrag online nachverfolgen 

jetzt beantragen

Wer kann den HWPA beantragen?

Antragsberechtigt sind Betriebe, die:

  • ihren Betriebssitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben
  • bei der Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) gemeldet sind
  • eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, bei der ein Fahrzeug in direkter Nähe des Einsatzortes benötigt wird.

Fahrzeuge:

  • Max. zulässiges Gesamtgewicht: 7,5 t
  • Einsatz als Werkstattwagen oder für den Transport von Werkzeug, Material und Produkten
  • Erlaubte Fahrzeugtypen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen, Transporter 

Anzahl & Geltungsbereich

  • Keine Begrenzung der beantragbaren Ausweise je Betrieb
  • Kosten: 195,- € pro Ausweis
  • Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
  • Bereits ausgestellte analoge Ausweise bleiben gültig, jedoch maximal bis 31.12.2025 

Hinweis: Der HWPA wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ausgestellt (z. B. bei Missbrauch oder Gefährdung der Verkehrssicherheit)

Wo darf mit dem HWPA geparkt werden?

Mit dem Handwerkerparkausweis darf werktags während eines Arbeitseinsatzes geparkt werden – sofern in zumutbarer Nähe keine reguläre Parkmöglichkeit besteht – in folgenden Bereichen:

  •     Im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286), ausgenommen Ladezonen, Gehwege und mobile Beschilderung
  •     In Haltverbotszonen (VZ 290), auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
  •     In verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325), außerhalb markierter Flächen
  •     An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung der Gebühr
  •     In Bereichen mit Parkscheibenpflicht, ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  •     Auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 mit Zusatzzeichen)

Nicht erlaubt ist das Parken in Fußgängerzonen (gesonderter Antrag bei der jeweiligen Kommune erforderlich), auf Behindertenparkplätzen, auf dem eigenen Betriebsgelände.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Registrierung beim OMNIA-Antragsportal
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
  • Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.

Nutzung & Bedingungen

  • pro HWPA können bis zu 3 Kfz-Kennzeichen angegeben werden – gleichzeitiges Parken mit mehreren Fahrzeugen ist jedoch nicht erlaubt
  • Bei Bedarf an gleichzeitiger Nutzung: bitte separate Ausweise beantragen

Zuständigkeit

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Betriebssitz bearbeitet den Antrag. 

Sonderregelung im Landkreis Germersheim: Aufgrund einer Zweckvereinbarung erfolgt die Bearbeitung hier zentral durch die Stadtverwaltung Germersheim, unabhängig von der Kommune.