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Allgemeine Infos

Durch die E-Rechnung soll die Digitalisierung gefördert werden. Insbesondere in der Buchhaltung können Prozesse vereinfacht und beschleunigt werden. So brauchen zukünftig z. B. die Rechnungsdaten beim Empfänger nicht nochmals erfasst werden. Dadurch werden doppelte Arbeitsgänge und hierbei entstehende Fehler vermieden. 
Gemäß §3 der ERechVORP (§3 Abs. 2 Satz 1) sind Sie seit dem 1. April 2025 dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.

Achtung:
Es ändert sich auch der Ablauf der Einreichung. Bitte senden Sie uns E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) zu.

Rechnungen können nicht mehr direkt per Mail an uns gesendet werden.

Um den Austausch von E‑Rechnungen möglichst unkompliziert zu gestalten, sieht das Gesetz mehrere Wege vor, über die eine E‑Rechnung übermittelt werden kann.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung und deren Einreichung umzusetzen.