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Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz am 22.03.2026

Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Bundesland. Der Landtag hat seinen Sitz in Mainz.
Die 101 Mitglieder des Landtages werden für fünf Jahre vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl gewählt.

Wahltermin

Die Landesverfassung sieht vor, dass die Landtagswahl frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden muss. Die Wahlperiode des derzeitigen Landtags begann am 18. Mai 2021.

Daher hat die Landesregierung in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter den Termin für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz für Sonntag, den 22. März 2026, festgelegt. 

Wer darf den Landtag wählen?

Bei der Landtagswahl dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihr Wahlrecht nicht verloren haben.

Stimmberechtigte müssen zudem seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. 


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