Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz am 22.03.2026
Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Bundesland. Der Landtag hat seinen Sitz in Mainz.
Die 101 Mitglieder des Landtages werden für fünf Jahre vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl gewählt.
Wahltermin
Die Landesverfassung sieht vor, dass die Landtagswahl frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden muss. Die Wahlperiode des derzeitigen Landtags begann am 18. Mai 2021.
Daher hat die Landesregierung in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter den Termin für die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz für Sonntag, den 22. März 2026, festgelegt.
Wer darf den Landtag wählen?
Bei der Landtagswahl dürfen alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihr Wahlrecht nicht verloren haben.
Stimmberechtigte müssen zudem seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Wie kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?
Die Wahlberechtigten können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
1. Vor Ort zu den üblichen Öffnungszeiten bei uns in der Verwaltung. Bringen Sie hierzu einfach Ihre unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Briefwahl auch für andere Menschen beantragen möchten und gleich mitnehmen möchten, benötigen wir zwingend die ausgefüllte Vollmacht auf der rechten Seite der Wahlbenachrichtigung.
2. Sie können Ihre Briefwahl auch online unter Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragen beantragen. Die Online-Beantragung ist nur bis 17.03.2026 12:00 Uhr möglich. Hier geht´s zur Online-Beantragung: Online Briefwahl beantragen
3. Der dritte und letzte Weg ist die Beantragung per E-Mail an wahlen@vg-jockgrim.de. Bitte geben Sie bei Ihrer E-Mail Ihr Anliegen, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse sowie ihr Geburtsdatum an.