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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Transparenz über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung der Zukunft

Im Oktober erreichte die Gemeinde die gute Nachricht, dass die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Jockgrim zu 90 % mit bis zu 108.022,00 EUR gefördert wird. Zum 07.02.2024 wird die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Hochschule Trier das Projekt starten. Eine intensive Beteiligung und Information der Bürger in der Verbandsgemeinde erfolgt im weiteren Projektverlauf.

Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist es für die Bürgerinnen und Bürger eine Weichenstellung für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung vorzunehmen und ihnen die Möglichkeiten, die örtlich zur Verfügung stehen aufzuzeigen.
Nicht zuletzt das zum Januar 2024 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz verpflichtet die Kommunen und auch die Bevölkerung sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Die Wärmeplanung erstreckt sich dabei grundsätzlich über die gesamte Kommune und setzt sich zusammen aus einer

  1. Bestandsanalyse:
    Ermittlung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs aller Gebäude (öffentliche Liegenschaften, private Gebäude und Gewerbeeinheiten) und der daraus resultieren-den Treibhausgasemissionen. Dabei werden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude (Gasnutzung, Wärmepumpe usw.). Zum Schluss erfolgt eine Aufstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz nach Energieträgern und Sektoren (private Haushalte, öffentliche Gebäude, Gewerbe).

  2. Potenzialanalyse:
    Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme für private Haushalte, öffentliche Liegenschaften und Gewerbe sowie eine Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmenutzung.

  3. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios:
    Entwicklung eines Szenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 ermittelten Potenziale für Energieeinsparungen und das Nutzen von erneuerbarer Energie in einer Energie- und Treibhausgasbilanz und Energieträgern dargestellt. Außerdem erfolgt eine detaillierte Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgungen erfolgen.

  4. Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs:
    Aufstellung und Formulierung eines Transformationspfads zum Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete eingehen. Insbesondere sollen der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung in den nächsten fünf bis sieben Jahren sollen dabei möglichst detailliert beschrieben werden. Für mittel- und langfristige Maßnahmen sind ausführliche Skizzen ausreichend.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dieses Projekt, dass sie künftig Klarheit und Transparenz bezüglich ihrer eigenen Möglichkeiten der Wärmeversorgung für ihr Haus oder ihre Wohnung haben.

Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Jockgrim wird gefördert über die Nationale Klimaschutzinitiative

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

im Zeitraum vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2024 unter dem Förderkennzeichen 67 K26111

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.