5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Ortsgemeinde Neupotz
5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Ortsgemeinde Neupotz
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB;
5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Ortsgemeinde Neupotz
hier: Ausweisung einer Wohnbaufläche im „Hardtwald“
Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 05.05.2025 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Entwurfsplan der 5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim beinhaltet die Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Landesplanerische Stellungnahme und die Kampfmittelüberprüfung.
Die Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
19.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Fachbereich 3, Bauen, Planen und Umwelt, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die angefügte Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
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