Eine Gestattung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass eine Bewirtung mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und bei dieser Gelegenheit alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Keine Gestattung wird hingegen benötigt, wenn lediglich
verabreicht werden.
Die Gestattung ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde zu beantragen.Dem Veranstalter wird empfohlen –soweit erforderlich– spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit dem Ordnungsamt und gegebenenfalls mit der zuständigen Polizeiinspektion in Wörth in einer gemeinsamen Besprechung die ordnungs- und verkehrspolizeilichen Sicherheitsfragen abzuklären.
Firma
Vorname*
Nachname*
Straße und Hausnummer*
Postleitzahl*
Wohnort*
Telefon*
E-Mail
Veranstaltung*
Veranstaltungsort*
Datum / Zeitraum*
Räumlichkeit*SaalFoyerHalleZeltim Freien
Besucherzahl (geschätzt)
zulässige Besucherzahl (abhängig von Veranstaltungsort)
Hausrecht (der Veranstalter besitzt das Hausrecht für...)den Veranstaltungsraum (Raum oder Fläche im Freien)das nähere Umfeld des Veranstaltungsraumesden Betrieb der Besucherparkplätze
Ergänzung Hausrecht
Größe Raum*Fläche bis 350 m²Fläche bis 700 m²Fläche bis 1.050 m²Fläche bis 1.400 m²Fläche bis 1.750 m²Fläche bis 2.100 m²
Ausstattung*ohne Bestuhlungmit BestuhlungStühle und Tische
Anzahl der Sitzplätze*
Auswahl*Schankwirtschaft mit AlkoholausschankSchank- und Speisewirtschaft mit Alkoholausschank
Veranstaltung ohne MusikLive-Auftritte von PersonenTheater
Sonstiges
Veranstaltung mit Musik (Lärmschutz beachten)HintergrundmusikBlasmusikDisco mit Disc-JockeyDisco mit Live-MusikLive-Musik mit VerstärkerLive-Musik ohne VerstärkerTanz
Bitte um genaue Angabe der Uhrzeiten von Beginn und Ende je Kalendertag.
Zeiten*
Wir benötigen von Ihnen die Informationen welche Lebensmittel abgegeben werden, wo und wer hergestellt hat.
Welche Getränke werden abgegeben?*
Welche Speisen werden abgegeben?*
Wo und wie werden die Lebensmittel hergestellt, bezogen, bevorratet und abgegeben?*
Wer stellt diese Lebensmittel her, bearbeitet oder verabreicht sie?*
Aufenthaltsverbot - Die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzes bezüglich des Aufenthaltsverbots für Jugendliche wird wie folgt gewährleistet:*Kontrollen am Eingang zum Veranstaltungsraum/-platzAusgabe von ArmbändchenStempel am Arm der Jugendlichengeeignete Zutrittskontrolle (z.B. PartyPass)andere (bitte beschreiben)
Alkoholverbot - Die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bezüglich des Alkoholverbotes wird wie folgt gewährleistet:*durch ständige Kontrolle im Thekenbereichdurch Lautsprecherdurchsagendurch den Sicherheitsdienstandere (bitte beschreiben)
Tabakverbot - Die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bezüglich des Tabakverbots wird wie folgt gewährleistet:*durch ständige Kontrollendurch Lautsprecherdurchsagendurch den Sicherheitsdienstandere (bitte beschreiben)
Die von dem Sicherheitsdienst eingesetzten Personen müssen eine Zulassung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen.
Wenn Sie keine professionellen oder keine nicht professionellen Sicherheitskräfte einsetzen, tragen Sie in den entsprechenden Feldern bitte ein Minus (-) ein.
professionelle Sicherheitskräfte*
nicht professionelle Kräfte*
Name(n)
Anschrift Sicherheitsdienst
Ansprechpartner - Vorname, Name, Anschrift, Erreichbarkeit des Sicherheitsdienstes
Die Werbung für die Veranstaltung erfolgt mittels
MaßnahmenPlakaten (separater Antrag erforderlich)FlyernZeitungsanzeigenInternet, soziale Netzwerke (Achtung - soziale Netzwerke werben ohne aktiven Einfluss des Veranstalters)keine Werbung
Entwurf - Ein Entwurf des Abdrucks der geplanten Werbung (Flyer, Text für Anzeige in der Presse, Internetauftritt usw.)wird diesem Antrag beigefügtwird unverzüglich nachgereicht
Datei-UploadMaximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt
Datenschutz*Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und bin mit der Verarbeitung einverstanden.
(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)