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Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan 2025

Die Generalfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 wurde mit der  Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt vom 28.10.2016, Nr. 43 rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan stellt die bestehenden sowie die geplanten Arten der Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes in den Grundzügen dar.
Die Planinhalte ergeben sich aus beabsichtigen städtebaulichen Entwicklungen sowie den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den
nächsten 10-15 Jahren.
Der Flächennutzungsplan bildet als vorbereitender Bauleitplan der zweistufigen Bauleitplanung die Grundlage der verbindlichen Bauleitplanung, der Bebauungspläne.

Der Flächennutzungsplan beinhaltet die Planzeichnung, die Begründung
und die zusammenfassende Erklärung die nachstehend aufgeführt sind.

Unterlagen:

2. Teilfortschreibung: Hatzenbühl und Rheinzabern

3. Teilfortschreibung: Jockgrim

Ortsgemeinde Jockgrim im Bereich Gewanne "Gereut"

hier: Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung:
       Kommunaler Holzlagerplatz

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
            
Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde ockgrim gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.  

Der Entwurf der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim beinhaltet die Planzeichnung und die Begründung einschließlich dem Umweltbericht.           
Der Entwurf der 3.Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim liegt für die Dauer eines Monats in der Zeit vom  29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim ergeben sich aus dem nachfolgend aufgeführten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.

Unterlagen:

4. Teilfortschreibung: Neupotz

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB;
4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Ortsgemeinde Neupotz
hier: Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für einen kleinflächigen Einzelhandelsmarkt im Bereich der K 6 und dem Baugebiet Hardtwald

Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Jockgrim gem. § 3 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Entwurfsplan der 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim beinhaltet die Planzeichnung mit Begründung
und Umweltbericht, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung und der Beurteilung der Versickerungs-
fähigkeit. Die Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

02.05.2023 bis einschließlich 01.06.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr bevorzugt nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr.: 07271 599-150 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die angefügte Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Bekanntmachungstext

Entwurfsplan

Begründung mit Umweltbericht

Gutachten

Bebauungspläne

Digitale Bebauungspläne

Hier sind die Bauleitpläne sowie verfahrensrelevanten Daten, textlichen Festsetzungen, Begründungen und weiteren Anlagen in einer Kartenanwendung abrufbar.
Durch Zoomen und Klicken in den markierten Geltungsbereich eines Bebauungsplanes rufen Sie beispielsweise dessen Hintergrunddaten auf. 

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Hatzenbühl

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Jockgrim

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Neupotz

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Rheinzabern

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Jockgrim

Offenlage gemäß Baugesetzbuch

Sie können alternativ auch direkt im GeoPortal Rheinland-Pfalz ihre eigene Ansicht generieren.

Ortsgemeinde Hatzenbühl

Offenlage 18.04.2023-04.05.2023: Erweiterung Kita Wirbelwind, 1. Änderung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hatzenbühl
Erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung, Fl.St.Nrn.: 1407/1, 1386/2 u. teilweise 1386/3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der vorab genannte Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit vom 18. April 2023 bis einschließlich 04. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.


Dokumente

Offenlage 19.12.2022-03.02.2023: Kita Wirbelwind

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hatzenbühl:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Bebauungsplan “Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung, Fl.St.Nrn.: 1407/1, 1386/2 u. teilweise 1386/3 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:

Der v.g. Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis einschließlich 03. Februar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Erweiterung Kindertagesstätte Wirbelwind“, 1. Änderung ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.

Dokumente

Hinter dem Unterdorf 2

Unterlagen:

Bodengutachten - Wichtige Informationen zum Grundwasser:

Ortsgemeinde Jockgrim

Offenlage 30.01.2023-02.03.2023: Kommunaler Holzlagerplatz

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Jockgrim:

Aufstellung eines Bebauungsplanes im östlichen Bereich der Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe, Fl.St.Nr.:7930
Mit der Zweckbestimmung “Kommunaler Holzlagerplatz“,
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der v.g. Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen
liegt in der Zeit
vom 30. Januar 2023 bis einschließlich 02. März 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Kommunaler Holzlagerplatz“ ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.




Dokumente

Offenlage 16.01.2023-15.02.2023: Verlängerte Schelmenwaldstraße

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Jockgrim:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der verlängerten Schelmenwaldstraße zur Ausweisung von Lager- und Abstellflächen Bebauungsplan “Verlängerte Schelmenwaldstraße“, Zweckbestimmung Lager- und Abstellflächen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der v.g. Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit
             vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 15. Februar 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes “Verlängerte Schelmenwaldstraße“ ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.


Dokumente

Ortsgemeinde Neupotz

Offenlage 22.05.2023-09.06.2023: Erweiterung Gewerbegebiet Krautstücke

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neupotz
Bebauungsplanentwurf “Erweiterung Gewerbegebiet Krautstücke“
Erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB  

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neupotz hat in seiner Sitzung am 03.05.23 den Annahme- und Freigabebeschluss zur erneuten, eingeschränkten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes “Erweiterung Gewerbegebiet Krautstücke“, gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der v.g. Entwurfsplan beinhaltet die Begründung und Umweltbericht, die textlichen Festsetzungen, den Fachbeitrag Artenschutz, die Ingenieurtechnische Stellungnahme für die Erschließung und das Gutachten zur Baugrunderkundung und Gründungsberatung.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.




Dokumente

Offenlage 27.02.2023-29.03.2023: Gewerbegebiet Einzelhandelsmarkt

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neupotz
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes (kleinflächiger Einzelhandelsmarkt) im Bereich der K6 und dem Baugebiet Hardtwald, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Entwurfsplan mit Begründung und Umweltbericht, den Textlichen Festsetzungen, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung und der Beurteilung der Versickerungsfähigkeit

liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 27.02.2023 bis einschließlich 29.03.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung
unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 oder unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Detailabgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplanauszug, der    
Bestandteil der Abgrenzung ist


Dokumente

Offenlage 05.01.2023-06.02.2023: Erweiterung Hardtäcker, 1. Abschnitt

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neupotz:
Aufstellung eines Bebauungsplanes “Erweiterung Hardtäcker, 1. Abschnitt“, 3. Änderung, Fl.St.Nrn.: 3950 – 3957 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neupotz hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplanes “Erweiterung Hardtäcker, 1. Abschnitt“, 3. Änderung beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Ebenso hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.11.2022 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes “Erweiterung Hardtäcker, 1. Abschnitt“, 3. Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Der Entwurfsplan mit Begründung und den Textlichen Festsetzungen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.01.2023 bis 06.02.2023 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 oder unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Darüber hinaus stehen in diesem Zeitraum die o.a. Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes im Internet unter www.bauleitplanung.vg-jockgrim.de als zusätzliche Information zur Verfügung. Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Äußerungen können bis zum 06.02.2023 vorgebracht werden.

Gerne per E-Mail an bauleitplanung@vg-jockgrim.de. Diese werden geprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise aufgrund des SARS-CoV-2 (Coronavirus)
Für die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

  1. Wir bitten Sie, bevorzugt die elektronischen Medien zur Einsichtnahme der Planunterlagen zu nutzen. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen der o. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung.
  2. Eine Einsichtnahme der Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Vereinbarung unter der o. g. Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich.Dieses Verfahren dient der Regulierung des Publikumsverkehrs und somit dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem SARS-CoV-2. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen haben, stehen wir Ihnen auch hier im Rahmen dero. a. Dienststunden gerne telefonisch zur Verfügung.
  3. Anregungen und Stellungnahmen zu der Bauleitplanung können schriftlich der Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 1161, 76745 Jockgrim, zugesandt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de übermittelt werden. Sofern die Abgabe einer Anregung oder Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, bitten wir Sie uns unter o. g. Telefonnummer zu kontaktieren.

Planungsanlass und Ziel:
Anlass der Planung ist die Aufhebung des 3 m breiten, privaten Pflanzgebotsstreifen der parallel der Nordgrenze des Änderungsbereiches verläuft. Gleichzeitig ergibt sich dadurch eine Erhöhung der überbaubaren Grundstücksfläche.
Die Änderungsplanung sieht die Eröffnung der Grundflächenzahl (GRZ) von derzeit 0,4 auf 0,6 vor. Im Änderungsbereich liegt teilweise eine Gesamtversiegelung von 90% vor.
Eine Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,6 bedeutet eine Überschreitung des Orientierungswertes für allgemeine Wohngebiet um 0,2 (Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete gemäß § 17 BauNVO: 0,4). Die Überschreitung im vorliegenden Fall lässt sich insbesondere damit begründen, dass es sich nicht um einen Angebotsbebauungsplan handelt sondern um die Anpassung an die Gegebenheiten der faktischen Bebauung. Die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse kann somit vorausgesetzt werden, ebenso wie die Vermeidung städtebaulicher Missstände. Die Belange des Umweltschutzes hingegen – insbesondere die Erhöhung des Versiegelungsgrades – gilt es entsprechend zu würdigen. Hier wird verwiesen auf das Kap. 7.1 „Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung“ der Begründung.
Die Erhöhung der Gesamtversiegelung auf 0,9 widerspricht zwar § 19 Abs. 4 S. 2 1.
Halbsatz BauNVO (die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8), jedoch können im Bebauungsplan abweichende Bestimmungen getroffen werden (§ 19 Abs. 4 S. 3 BauNVO). Satz 3 räumt der Gemeinde somit die Möglichkeit ein, im Bebauungsplan abweichende Bestimmungen treffen zu können um den örtlichen und spezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
Die durch die Aufhebung des 3 m breiten Pflanzgebotsstreifen erforderliche externe Kompensationsfläche (0,3337 ha) wird m Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens „Hochwasserrückhaltung Wörth-Jockgrim“ (DLR 2018) neu gebildeten Grundstückes Fl.Nr. 4801 festgesetzt.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.St.Nrn.: 3950, 3951, 3952 (Wegefläche), 3953, 3954, 3955, 3956, 3967 vollständig mit einer Gesamtfläche von ca. 2.937 m².
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 3636, 3634, 3632 (Eichenweg), 3631, 3629, 3627 (Buchenweg), 3626
  • im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 3968 (Sandhohl),
  • im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 3958/1 (Am Hochufer),
  • im Westen durch die östliche Grenze des Flurstückes 4037.

Die Detailabgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse
www.vg-jockgrim.de/datenschutz 76777 Neupotz, den 14.12.2022


gez.: Bellaire
Ortsbürgermeister

 

Dokumente

Ortsgemeinde Rheinzabern

Offenlage 30.08.2022-04.10.2022: Friedebach-Areal

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rheinzabern
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich “Friedebachareal“, Neupotzer Straße“, Fl.St.Nrn.: 596/6, 596/7, 5843/2 u. 5843/3, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB  

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Entwurfsplan mit Begründung und den Textlichen Festsetzungen, der Artenschutzrechtliche Prüfung mit Hinweis zur FFH-Verträglichkeit, Gutachten für die Schalltechnische Untersuchungen, Bericht über Historische Erkundung mit Luftbildauswertung zur Prüfung möglicher Kampfmittel und Historische Recherchen mit Orientierender Untersuchung, Immissionsprognose etwaiger Luftschadstoffe, Zusammenstellung der Planungsüberlegungen für die Erschließung des Gebietes liegt in der Zeit vom 30.08.2022 bis einschließlich 04.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes “Friedebachareal“ ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.

Unterlagen:



Offenlage 03.09.2018-05.10.2018: Wohnanlage "Alter Bahnhof"

Aufstellung des Bebauungsplanes “Wohnanlage, Alter Bahnhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 BauGB i.V.m § 13 a BauGB und Teilaufhebung  einer Verkehrsfläche des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Neun-Morgen“
 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 03. September 2018 bis einschließlich 05. Oktober 2018 sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die verfahrensrelevanten Unterlagen (Planentwurf, Begründung und den textlichen
Festsetzungen, Bekanntmachungstext der Öffentlichen Auslegung,
und den Gutachten
Anlage 1 Schallimmissionsprognose, TÜV Süd, Stuttgart (13.07.2017),
Anlage 2 Bericht Baugrunduntersuchung, geo- und abfalltechnisches Gutachten,
               Dr. Hug Geoconsult, Oberursel (07.08.2017),
Anlage 3 Erschütterungsgutachten, TÜV Süd, Stuttgart (14.02.2014 u. 20.07.2017)

stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Unterlagen: