Sie erhalten im Bürgerbüro viele Dienstleistungen aus einer Hand im Rahmen von kundenfreundlichen Öffnungszeiten. Wir erledigen für Sie die gängigsten Aufgaben der Verwaltung und bieten Ihnen darüber hinaus eine umfassende und qualifizierte Beratung.
Ihren Termin im Bürgerbüro können Sie online, telefonisch, per Fax oder per Post vereinbaren. So sparen Sie Wartezeiten.
Mit dem Online-Ausweis kann man sich sicher im Internet und an Bürgerterminals ausweisen. Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten können damit elektronisch erledigt werden.
Die Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie sieht einen stufenweisen Umtausch von den alten Führerscheinen vor. Der unkomplizierte Umtausch ist im Bürgerbüro möglich.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der neuen Meldebehörde anmelden. Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes mit den Unterlagen.
Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt.
Das Beglaubigungsrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen amtlichen und öffentlichen Beglaubigungen.
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden.
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Einsichtnahme aushändigen.