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4. Teilfortschreibung: Neupotz

4. Teilfortschreibung: Neupotz

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB;
4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Ortsgemeinde Neupotz
hier: Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für einen kleinflächigen Einzelhandelsmarkt im Bereich der K 6 und dem Baugebiet Hardtwald

Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfes der
4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche („kleinflächiger Einzelhandel“) in der Ortsgemeinde Neupotz gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurfsplan mit Begründung und Umweltbericht, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung, der Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, der Wasserhaushaltsbilanz, der Kampfmittelfreigabe, der Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Absatzforschung und der Abwägungssynopse zu den frühzeitigen Beteiligungen von 2023 sowie die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 23.10.2023 bis einschließlich 22.11.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr bevorzugt nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr.: 07271-599-150 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die angefügte Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.