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Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan 2025

Die Generalfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 wurde mit der  Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt vom 28.10.2016, Nr. 43 rechtswirksam.

Der Flächennutzungsplan stellt die bestehenden sowie die geplanten Arten der Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes in den Grundzügen dar.
Die Planinhalte ergeben sich aus beabsichtigen städtebaulichen Entwicklungen sowie den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den
nächsten 10-15 Jahren.
Der Flächennutzungsplan bildet als vorbereitender Bauleitplan der zweistufigen Bauleitplanung die Grundlage der verbindlichen Bauleitplanung, der Bebauungspläne.

Der Flächennutzungsplan beinhaltet die Planzeichnung, die Begründung
und die zusammenfassende Erklärung die nachstehend aufgeführt sind.

Unterlagen:

2. Teilfortschreibung: Hatzenbühl und Rheinzabern

3. Teilfortschreibung: Jockgrim

Ortsgemeinde Jockgrim im Bereich Gewanne "Gereut"

hier: Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit Zweckbestimmung:
       Kommunaler Holzlagerplatz

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
            
Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde ockgrim gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.  

Der Entwurf der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim beinhaltet die Planzeichnung und die Begründung einschließlich dem Umweltbericht.           
Der Entwurf der 3.Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim liegt für die Dauer eines Monats in der Zeit vom  29.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Jockgrim ergeben sich aus dem nachfolgend aufgeführten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.

Unterlagen:

4. Teilfortschreibung: Neupotz

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB;
4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Ortsgemeinde Neupotz
hier: Ausweisung einer gewerblichen Baufläche für einen kleinflächigen Einzelhandelsmarkt im Bereich der K 6 und dem Baugebiet Hardtwald

Der Verbandsgemeinderat Jockgrim hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Entwurfes der
4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche („kleinflächiger Einzelhandel“) in der Ortsgemeinde Neupotz gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der Entwurfsplan mit Begründung und Umweltbericht, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung, der Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, der Wasserhaushaltsbilanz, der Kampfmittelfreigabe, der Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Absatzforschung und der Abwägungssynopse zu den frühzeitigen Beteiligungen von 2023 sowie die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 23.10.2023 bis einschließlich 22.11.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76751 Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr bevorzugt nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr.: 07271-599-150 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die angefügte Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.



Bebauungspläne

Digitale Bebauungspläne

Hier sind die Bauleitpläne sowie verfahrensrelevanten Daten, textlichen Festsetzungen, Begründungen und weiteren Anlagen in einer Kartenanwendung abrufbar.
Durch Zoomen und Klicken in den markierten Geltungsbereich eines Bebauungsplanes rufen Sie beispielsweise dessen Hintergrunddaten auf. 

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Hatzenbühl

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Jockgrim

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Neupotz

Bebauungspläne der Ortsgemeinde Rheinzabern

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Jockgrim

Offenlage gemäß Baugesetzbuch

Sie können alternativ auch direkt im GeoPortal Rheinland-Pfalz ihre eigene Ansicht generieren.

Ortsgemeinde Hatzenbühl

Hinter dem Unterdorf 2

Unterlagen:

Bodengutachten - Wichtige Informationen zum Grundwasser:

Ortsgemeinde Jockgrim

Derzeit keine Offenlagen.

Ortsgemeinde Neupotz

Offenlage 23.10.2023-22.11.2023: Ausweisung Gewerbegebiet kleinflächiger Einzelhandel

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neupotz
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes (kleinflächiger Einzelhandel) im Bereich der K6 und dem Baugebiet Hardtwald, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neupotz hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes “Kleinflächiger Einzelhandel“, gem. § 3 Abs. 2 gefasst.

Der Entwurfsplan mit Begründung und Umweltbericht, den Textlichen Festsetzungen, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung und der Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, der Wasserhaushaltsbilanz, der Kampfmittelfreigabe, und der Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung und der Abwägungssynopse zu den frühzeitigen Beteiligungen von 2023 und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 23.10.2023 bis einschließlich 22.11.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 oder unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Detailabgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplanauszug, der Bestandteil der Abgrenzung ist.


 


Dokumente

Ortsgemeinde Rheinzabern

Offenlage 28.08.2023-27.09.2023: Wollherrareal und Teilfläche Sengel

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Wollherrareal u. Teilfläche Sengel“, Fl.St.Nrn.: 1748/103 u. 1748/163 gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Planung umfasst neben dem Entwurfsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und den Textlichen Festsetzungen, noch folgende Gutachten:
Fachbeitrag Verkehr und Schall (Modus Consult, jeweils Juni 2023),
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung -saP- (Emsch+Berger Mai 2023), Baugrunderkundung u. Gründungsberatung mit umwelttechnischer Beurteilung (Roth&Partner 06.06.2023),
Historische Erkundung mit Kampfmittelvorerkundung (AS Reutemann 23.02.2023). Die Unterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 28.08.2023 bis 27.09.2023 einschließlich

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Wollherrareal u. Teilfläche Sengel“ ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.

Unterlagen: