Personalausweis Informationserteilung
Volltext
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine