Personalausweis Informationserteilung

Volltext

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die  für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)