Als volljährige Person erstmalig einen Reisepass beantragen
Volltext
Für Reisen außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass. Das gilt für Erwachsene und für Kinder ab der Geburt.
Wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten, können Sie diesen erstmalig selbst beantragen, wenn Sie volljährig sind. Da in Deutschland ab 16 Jahren ein Personaldokument verpflichtend ist, müssen Sie bereits einen gültigen Personalausweis haben.
Sie müssen den Reisepass persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto, angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister; wenn Sie den Reisepass an einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, können Ausnahmen hiervon gelten
- Personalausweis
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
Termin-Reservierung
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin:
Frist
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist.
- 6 Jahr(e)
- Für Antragstellende unter 24 Jahre
- 10 Jahr(e)
- Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
- 3 Woche(n)
- Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 3 Wochen.